Versicherungsschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren sowie für Teilnehmer an Jugendreisen und internationalen Austauschprogrammen (bis zum 35. Lebensjahr) im In- und Ausland (Tarif APJ 02)
Auf einen Blick
der Vertrag ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen
die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland bzw. im Ausland sowie unter bestimmten Voraussetzungen für kurzfristige Ferienaufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern (bis 6 Wochen); Personen können für ihr Heimatland nicht längerfristig versichert werden
der Vertrag muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 3 Jahren
die Verlängerung einer Versicherung ist möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer bzw. Vermittler vorliegt und die Höchstversicherungsdauer von 3 Jahren noch nicht erreicht ist; Versicherungsschutz besteht dann nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind; jede Verlängerung muss sich unmittelbar an die Vorversicherung anschließen; eine neue Versicherung nach einem unversicherten Zeitraum ist nur dann möglich, wenn die versicherte Person nachweislich zu einem Urlaub in ihr Heimatland gefahren ist
verlässt die versicherte Person vorzeitig Deutschland bzw. kehrt von der Auslandsreise zurück, so ist die Beendigung der Versicherung und die Rückzahlung der zuviel gezahlten Prämien möglich; die Versicherung endet frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung über die Rückkehr der versicherten Person bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG eingeht; erstattet werden nur volle Monatsprämien unter Abzug einer Verwaltungsgebühr von 5,- EUR
Prämien
(Tarif APJ 02)
Monatsprämie
Produktnummer
Basic Care
39,00 €
50063
Profi Care
46,00 €
50064
Leistungen
Versicherbarer Personenkreis
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Deutschland
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland während eines Aufenthaltes im Ausland
Höchstaufnahmealter 35 Jahre
BASIC CARE
Reisekrankenversicherung
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- EUR werden die Kosten je Aufenthalt zu 100 %, von 501,- EUR bis 1.250,- EUR zu 75 % bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung)
medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- EUR
keine Selbstbeteiligung
Was wird aus dieser Versicherung insbesondere nicht bezahlt?
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind
die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle
Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen
Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
Entziehungsmassnahmen und -kuren
entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
Schwangerschaftsunterbrechungen
Zahnersatz
Reiseunfallversicherung
im Todesfall 5.000,- EUR
im Invaliditätsfall bis zu 20.000,- EUR mit Progressionsstaffel 350 %
Bergungskosten bis zu 2.500,- EUR
Reisehaftpflichtversicherung
Deckungssumme 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- EUR werden die Kosten je Aufenthalt zu 100 %, von 501,- EUR bis 1.250,- EUR zu 75 % bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung)
medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- EUR
keine Selbstbeteiligung
zusätzlich:
Maßnahmen zur Rehabilitation
Au Pair Ausfallgeld in Höhe von 10,- EUR pro Tag ab dem 6. Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bis max. 90 Tage
Was wird aus dieser Versicherung insbesondere nicht bezahlt?
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind
die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle
Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen
Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
Entziehungsmassnahmen und -kuren
entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
Schwangerschaftsunterbrechungen
Zahnersatz
Reiseunfallversicherung
im Todesfall 5.000,- EUR
im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR mit Progressionsstaffel 350 %
Bergungskosten bis zu 2.500,- EUR
Reisehaftpflichtversicherung
Deckungssumme 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
Also - Salvador ist eine tolle Stadt, hat mir sehr gut gefallen, das historische Zentrum ebenso wie der Stadtteil Barra, in dem ich wohnte. Die Schule liegt super, leicht zu erreichen und zentral. Auch die Lehrer sind engagiert und hilfbereit. Es war ein schöner und lehrreicher Aufenthalt. Ich kann die Einrichtung schon weiterempfehlen, v.a. auch weil man zwangsläufig andere Schüler aus der ganzen Welt kennenlernen kann! Paul Daimer, Langenbach, DE