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Produkt

  • Versicherungsschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren sowie für Teilnehmer an Jugendreisen und internationalen Austauschprogrammen (bis zum 35. Lebensjahr) im In- und Ausland (Tarif APJ 02)

Auf einen Blick

  • der Vertrag ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen
  • die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland bzw. im Ausland sowie unter bestimmten Voraussetzungen für kurzfristige Ferienaufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern (bis 6 Wochen); Personen können für ihr Heimatland nicht längerfristig versichert werden
  • der Vertrag muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 3 Jahren
  • die Verlängerung einer Versicherung ist möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer bzw. Vermittler vorliegt und die Höchstversicherungsdauer von 3 Jahren noch nicht erreicht ist; Versicherungsschutz besteht dann nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind; jede Verlängerung muss sich unmittelbar an die Vorversicherung anschließen; eine neue Versicherung nach einem unversicherten Zeitraum ist nur dann möglich, wenn die versicherte Person nachweislich zu einem Urlaub in ihr Heimatland gefahren ist
  • verlässt die versicherte Person vorzeitig Deutschland bzw. kehrt von der Auslandsreise zurück, so ist die Beendigung der Versicherung und die Rückzahlung der zuviel gezahlten Prämien möglich; die Versicherung endet frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung über die Rückkehr der versicherten Person bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG eingeht; erstattet werden nur volle Monatsprämien unter Abzug einer Verwaltungsgebühr von 5,- EUR

Prämien

(Tarif APJ 02) Monatsprämie Produktnummer
Basic Care 39,00 € 50063
Profi Care 46,00 € 50064

Leistungen

Versicherbarer Personenkreis

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Deutschland
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland während eines Aufenthaltes im Ausland
  • Höchstaufnahmealter 35 Jahre

BASIC CARE

Reisekrankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
  • Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- EUR werden die Kosten je Aufenthalt zu 100 %, von 501,- EUR bis 1.250,- EUR zu 75 % bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung)
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- EUR
  • keine Selbstbeteiligung

Was wird aus dieser Versicherung insbesondere nicht bezahlt?

  • Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind
  • die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle
  • Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
  • Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • Entziehungsmassnahmen und -kuren
  • entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
  • Schwangerschaftsunterbrechungen
  • Zahnersatz

Reiseunfallversicherung

  • im Todesfall 5.000,- EUR
  • im Invaliditätsfall bis zu 20.000,- EUR mit Progressionsstaffel 350 %
  • Bergungskosten bis zu 2.500,- EUR

Reisehaftpflichtversicherung

  • Deckungssumme 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Mietsachschäden 25.000,- EUR
  • Abschiebekosten 1.000,- EUR (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- EUR)

PROFI CARE

Reisekrankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen)
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
  • Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- EUR werden die Kosten je Aufenthalt zu 100 %, von 501,- EUR bis 1.250,- EUR zu 75 % bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung)
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- EUR
  • keine Selbstbeteiligung

zusätzlich:

  • Maßnahmen zur Rehabilitation
  • Au Pair Ausfallgeld in Höhe von 10,- EUR pro Tag ab dem 6. Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bis max. 90 Tage

Was wird aus dieser Versicherung insbesondere nicht bezahlt?

  • Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind
  • die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle
  • Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
  • Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • Entziehungsmassnahmen und -kuren
  • entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
  • Schwangerschaftsunterbrechungen
  • Zahnersatz

Reiseunfallversicherung

  • im Todesfall 5.000,- EUR
  • im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR mit Progressionsstaffel 350 %
  • Bergungskosten bis zu 2.500,- EUR

Reisehaftpflichtversicherung

  • Deckungssumme 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Mietsachschäden 25.000,- EUR
  • Abschiebekosten 5.000,- EUR (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- EUR, max. 1.000,- EUR)
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Mittwoch, der 08. September 2010