Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Da die Platzzahl in unseren Partnerschulen beschränkt ist, empfehlen wir dir, dich so früh wie möglich anzumelden. Buchungen werden von uns an den Leistungsträger weitergegeben.
Du kannst dein Sprachprogramm und sonstige Leistungen bei uns unter Angabe aller relevanten Daten (inkl. Telefonnummer & Meldeadresse) sowie eindeutiger Absenderkennung in Form einer Anmeldung oder Buchung schriftlich (Brief oder Fax), fernmündlich (nur bei Last-Minute Kunden & Stammkunden bzw. nach vorheriger Absprache) oder über elektronische Medien (Email oder Internet) reservieren. Bei Zusendung per Briefpost oder Fax ist deine Unterschrift erforderlich. Du musst diese Reisebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
2. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reiseteilnehmers und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen auf unserer Website, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Änderungen oder ergänzende Abreden zu den auf unserer Website beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns.
Vermitteln wir im fremden Namen nur einzelne Leistungen, z.B. Nurflug, Hotelaufenthalte im Anschluss, Mietwagen, Fährtransporte etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, die auf Anforderung zur Verfügung stehen.
3. Bestätigung und Abschluss des Reisevertrages
Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an dich. Du bist bis zur Annahme durch uns an deine Anmeldung gebunden, jedoch längstens 14 Tage ab Eingang der Anmeldung. Wir behalten uns die Annahme des Auftrages vor. Du verpflichtest dich, die dir zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und uns gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
4. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Die Rechnung für den Sprachaufenthalt erhälst du mit der Kursbestätigung innerhalb kürzester Frist nach Anmeldungseingang. Bei Vertragsschluss ist nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinne des §651k Abs. 3 eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch ein Betrag in Höhe von 250,00 Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Die Reiseunterlagen (Reisedokumente, Voucher für Kurs und Unterkunft, Anreiseinformationen) werden nach Zahlungseingang verschickt oder wir senden sie dir per Nachnahme zu. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, den Reisevertrag unter Verrechnung der vollen Stornierungskosten zu annullieren.
5. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungesbeschreibungen auf unserer Website. Auf unserer Website genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen (z.B. Ausflüge, Freizeit) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
6. Umbuchung
Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 50,00 Euro möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Stornierung und Neubuchung.
7. Rücktritt
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß BGB anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind:
- Bis 31 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 100,00 Euro
- Bis 21 Tage vor Reiseantritt 30%, mindestens 100,00 Euro
- Bis 14 Tage vor Reiseantritt 50%
- Bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%
Einschreibegebühren werden in keinem Fall zurückerstattet. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt verfällt der gesamte Reisepreis. Kursverkürzungen gelten als Stornierungen. Eventuell ersparte Aufwendungen werden nicht zurückerstattet. Du hast grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Für die Vermittlung weiterer Leistungen können je nach Umfang und Art der Leistung andere Bedingungen vereinbart werden. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Stornierungen aus medizinischen oder familiären Gründen (Arztzeugnis nötig) kannst du mit einer Reiserücktrittsversicherung oder mit einem Schutzbrief decken.
Unsere Sprachschulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Sprachniveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht vollkommen auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Fällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Leistungsstufe zum Gruppenunterricht ergibt. In diesem Fall führen die Sprachschulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 50% der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird. Beispiel: Anstelle von 20 Stunden Gruppenunterricht mindestens 10 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht. Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, also eine Qualitätssteigerung bei der dir keine Mehrkosten entstehen.
8. Ersatzperson
Falls ein Dritter statt der ursprünglich gebuchten Person am Kurs teilnehmen soll, benötigen wir dieselben Angaben wie vom ursprünglichen Vertragspartner. Sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen, berechnen wir bei Stellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Person. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert berechnet.
9. Preisänderungen
Wir können die mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang anpassen, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzen wir dich unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt hiervon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% bist du berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
10. Vertragspflichten durch den Veranstalter
Wir haben unsere Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen und schulden dem Reiseteilnehmer insbesondere:
- die gewissenhafte Vorbereitung der Reise,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
sofern wir selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen sind.
11. Kündigung durch den Veranstalter
Störst du ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhälst du dich grob vertragswidrig, so haben wir bzw. unser örtlicher Vertreter das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen allgemeine Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten und -gebräuche ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt uns erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dir rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu deinen Lasten.
12. Mindestteilnehmerzahl
In Bezug auf Sprachkurse an Kursorten mit wenigen Kursen und geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor, bei Nichterreichen der in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl den Kurs spätestens 4 Wochen vor dem Kursantritt abzusagen. Solltest du kein Ersatzangebot annehmen, werden wir dir in diesem Fall evtl. an uns bereits gezahlten Beträge erstatten. An einzelnen Kursorten kann bei Sprachkursen mit geringer Teilnehmerzahl vor Ort die Anzahl der Stunden reduziert werden. Details dazu ergeben sich aus den Angaben in unserem Angebot.
13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls du aufgrund vorzeitiger Abreise oder aus anderen Gründen einzelne Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmst bzw. du die Leistungen vor Ort änderst, besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch für diese Leistungen, obgleich wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen werden.
14. Gewährleistung und Abhilfe
Weist der Sprachaufenthalt nach deiner Ansicht Mängel auf, oder ändern sich Leistungen zu deinem Nachteil, bist du verpflichtet, uns davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nicht erst nach deiner Heimkehr. Dies muss zunächst geschehen, indem du dich an eine von uns genannte Kontaktperson vor Ort bzw. an die Schulleitung oder den Leistungsträger wendest, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die jeweils relevanten Ansprechpartner und Kontaktadressen teilen wir dir bei Übermittlung der Kursunterlagen mit. Falls es sich um Mängel an einem Sprachkurs handelt, teile uns dies bitte auf jeden Fall unverzüglich schriftlich per Fax oder Email mit, unabhängig davon, ob du den Mangel vor Ort reklamierst.
Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von dir nicht erfolgen, so kann dies für dich zur Folge haben, dass du für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen kannst. Unabhängig von der Anzeige vor Ort musst du binnen einer Frist von 30 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei uns geltend machen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen/Frist sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Solltest du vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so musst du auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit du nicht weitergehende Ansprüche verlierst. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Dir gerechtfertigt ist. Deine Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn deine Rüge unverschuldet unterbleibt. Vergesse nicht, deine Beschwerde und evtl. Zusagen der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen.
15. Einreisebestimmungen
Du trägst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst die Verantwortung. Dies betrifft die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Versicherungs- und Gesundheitsbestimmungen sowie eventuell weiterer Vorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen von uns bedingt sind. Wir informieren dich nach bestem Wissen und Gewissen und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Du bist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn du eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzst. In diesem Fall gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden pass- und visarechtlichen Vorschriften. Die rechtzeitige Beschaffung von Visa oder anderen Einreisevoraussetzungen obliegen einzig dir. Wir können mit Kontaktadressen für Visa-Beschaffer behilflich sein. Beauftragst du uns, notwendige Visa zu beschaffen, so haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, dich von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Bitte informiere dich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemassnahme rechtzeitig und hole ggf. ärztlichen Rat ein.
16. Haftungsbeschränkung
Grundsätzlich haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir gehen keine weitergehende Haftung ein. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, soweit der Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so können wir uns auch gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen. Wir haften nicht für Störungen oder Mängel, deren Erbringung nach dem Inhalt des Vertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Kursort wie z.B. bei Buchungen von lokalen Ausflügen, Mietauto usw. am Aufenthaltsort, die nicht über uns erfolgen.
17. Versicherungen
Du trägst selbst die Verantwortung für ausreichenden Unfall- und ärztlichen Versicherungsschutz. Es ist ratsam, Unfall- und Krankenversicherungsschutz einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit gemäß den Erfordernissen des jeweiligen Landes in das man reist, und ebenfalls eine Diebstahls- und Gepäckversicherung abzuschließen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls sinnvoll. Wir können nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren. Wir empfehlen dir eine Kopie deiner Police sowie die Adresse und Telefonnummer der Versicherung mitzuführen.
18. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
19. Gerichtsstand
In der Geschäftsbeziehung zwischen dir und uns wird ausschließlich deutsches Recht angewendet. Als Gerichtstand für alle Angelegenheiten wird München vereinbart.
20. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelwerks zur Folge. Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch anderslautende Reisebedingungen von dir eingeschränkt werden, ohne dass wir vor Bestätigung die Möglichkeit erhalten, von diesen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§651a bis l soweit wir nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter sind.
Stand: 1. Januar 2006
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